AGB
GASTAUFNAHME-UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN
1. Stellung von MFV; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
1.1. MFV ist, soweit Sie nicht ausdrücklich als Anbieterin einer Ferienwohnung und somit Gastgeber auftritt, Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit MFV dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist.
1.2. Soweit MFV weitere Leistungen der Gastgeber vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder von MFV selbst darstellen noch als solches beworben werden hat MFV lediglich die Stellung eines Vermittlers.
1.3. MFV hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen f ein Angebot verbundener Reiseleistungen von MFV vorliegen.
1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen von MFV als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von MFV) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist MFV im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.2. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. MFV haftet daher nicht f die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, fr die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.
1.5. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, f Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von MFV herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.
1.6. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
2. Vertragsschluss
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 7. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber bzw. MFV als Vertreter des Gastgebers den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers bzw. der MFV als dessen Vertreter (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber bzw. MFV dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung ermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber bzw. MFV als dessen Vertreter jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber bzw. MFV als dessen Vertreter dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft er verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bzw. MFV bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber bzw. MFV als dessen Vertreter den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.
3. Preise und Leistungen
3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für Kaminholz und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden. Strom, Gas, Wasser sowie eine Handtuchgarnitur pro Person inkl. Badvorleger und 2 Geschirrtücher sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, im Mietpreis enthalten. Weitere Zusatzleistungen (Kinderbett, Hochstuhl, Zusatzhandtücher) können, durch Anmeldung bis spätestens 1 Woche vor Aufenthaltsbeginn, gegen Gebühr gesondert angemietet werden
3.2. Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten und erfolgt durch MFV. MFV wird dem Gast jedoch die Kosten für zusätzliche notwendige Reinigungsarbeiten, welche aufgrund einer das übliche Maß übersteigenden Verunreinigung der Unterkunft erforderlich werden und durch den Gast verursacht wurde, in Rechnung stellen. Von der Endreinigung nicht umfasst sind die Müllentleerung, Abwasch, Aufräumen.
3.3. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
4. Kaution
4.1. Soweit der Eigentümer/Vermieter eine Kaution fordert, ist dies in der Beschreibung der Ferienunterkunft und der Buchungsbestätigung vermerkt. Soweit angegeben ist, dass die Kautionszahlung an MFV zu leisten ist, hat MFV ausschließlich die Stellung eines Inkassobevollmächtigten des Eigentümers/Vermieters.
4.2. Das Kautionsverhältnis wird ausschließlich zwischen dem Eigentümer/Vermieter und dem Gast begründet.
4.3. Die Kautionszahlung wird zusammen mit der Restzahlung nach Ziffer 5.1. zur Zahlung fällig. In den Fällen der Ziffer 5.2. hat die Zahlung zusammen mit dem Unterkunftspreis zu erfolgen.
4.4. Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Gastes zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung verbrauchsabhängiger Kosten, zum Schadensersatz bei Beschädigung, sowie zum Schadensersatz bei ggfs. zusätzlich erforderlicher Endreinigungsleistungen nach Ziffer 3.2. Der Eigentümer/Vermieter bzw. MFV als dessen Vertreter und Inkassobevollmächtigtem ist berechtigt, entsprechende Einbehalte an der Kaution vorzunehmen.
4.5. Die Abrechnung und gegebenenfalls Rückzahlung erfolgt spätestens 7 Tage nach Aufenthaltsende.
5. Zahlung
5.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber bzw. MFV als dessen Vertreter getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so wird nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20 % des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchten Zusatzleistungen zur Zahlung fällig. Die Restzahlung, wird 28 Tage vor Aufenthaltsbeginn zur Zahlung fällig. Ggfs. nach Ziffer 3.1. vor Ort anfallende Kosten sind am Aufenthaltsende zu bezahlen.
5.2. Bei kurzfristigen Buchungen kürzer als 7 Tage vor Aufenthaltsbeginn ist der gesamte Unterkunftspreis zum Aufenthaltsbeginn zahlungsfällig und an den Gastgeber in bar, per Kreditkarte oder EC-Karte zu bezahlen.
5.3. Der Gastgeber bzw. MFV kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf, die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
5.4. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
5.5. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte (An-) Zahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers bzw. MFV als dessen Vertreter mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7. dieser Bedingungen zu fordern, wenn der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten hat.
6. An-und Abreise
6.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 17:00 Uhr zu erfolgen.
6.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber bzw. MFV als dessen Vertreter spätestens bis 17:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.
c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.
6.3. Die Schlüsselübergabe und Einweisung erfolgen durch MFV als Vermittler in der Amselstr.11, 82467 Garmisch-Partenkirchen bis spätestens 17:00 Uhr. Nach 17:00 Uhr erhält der Gast den Schlüssel über einen Schlüsseltresor. Bezüglich der Schlüsselrückgabe gilt Vorstehendes entsprechend. Bei Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten von MFV ist der Schlüssel einschließlich der erforderlichen Unterlagen in den Briefkasten in der Amselstr. 11, 82467 Garmisch-Partenkirchen, einzuwerfen. Unter keinen Umständen in dem Briefkasten am Mietobjekt.
6.4. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 10:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises des Gastgebers oder einer mit diesem im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.
7. Rücktritt und Nichtanreise
7.1. Bis 30 Tage vor Mietbeginn ist der Rücktritt des Gastes kostenlos. Im Falle eines Rücktritts kürzer als 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber bzw. MFV als dessen Vertreter im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber bzw. MFV die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
7.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
7.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 7.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
7.4. Bei Verzicht auf das kostenlose Rücktrittsrecht des Kunden bei Vertragsschluss gem. Ziffer 7.1. hat der Gast den gesamten Mietpreis unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt abzüglich ersparter Aufwendungen und abzüglich des Erlöses durch eine anderweitige Verwendung der Unterkunft an den Gastgeber bzw. MFV als Inkassobevollmächtigten zu bezahlen. In diesem Fall erhält der Gast bei Buchung einen Rabatt in Höhe von 10 % auf den Gesamtmietpreis. Eine entsprechende Vereinbarung muss ausdrücklich bereits bei Vertragsschluss im Rahmen der Buchung zwischen dem Gast und dem Gastgeber bzw. MFV als dessen Vertreter erfolgen. Die Textform wird dringend empfohlen.
7.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
7.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
7.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen ausschließlich an MFV als Vermittler und Vertreter des Gastgebers zurichten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
8. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast
8.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
8.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber bzw. MFV als dessen Vertreter auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
8.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber bzw. MFV als dessen Vertreter und Ansprechpartner vor Ort zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
8.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt, soweit
- der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
- der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert. Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
9.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insb. Corona-Virus)
10.1. Die Parteien sind sich einig, dass MFV und die Vermieter/Eigentümer die vereinbarten Leistungen stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Aufenthaltszeitraum geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbringen werden.
10.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder Beschränkungen der Vermieter/Eigentümer bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Vermieter bzw. MFV unverzüglich zu verständigen.
11. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. MFV und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder MFV noch der Gastgeber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen für MFV oder den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
11.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
11.3. Für Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag und über dessen Bestehen ist gem. § 29 Abs. 1 ZPO das Gericht des Ortes zuständig, an dem die vertragsgegenständliche Unterkunft als Erfüllungsort liegt. Das gilt gem. § 270 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 und 2 BGB insbesondere auch für vertragliche Zahlungsverpflichtungen des Gasts.
11.4. In allen übrigen Fällen gilt:
a) Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
b) Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gasts maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
c) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.